Pressemitteilung: Zum Weltflüchtlingstag betonen die Freiburger Grünen das Recht auf Schutz für alle Geflüchteten

Freiburg, 20.06.2023 – Zum heutigen Weltflüchtlingstag schließen sich die Freiburger Grünen der Forderung des UNHCR an und betonen das Recht auf Schutz für Geflüchtete. Dieses Recht muss auch an den Außengrenzen der EU und innerhalb der europäischen Asylverfahren sichergestellt sein.

Der Weltflüchtlingstag fällt zusammen mit dem Kompromiss, den die Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Rahmen des GEAS, des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems gefunden haben.

Dieser Kompromiss entspricht in weiten Teilen nicht den Forderungen und Idealen der Grünen und auch nicht dem geltenden Koalitionsvertrag der Ampel. Viel mehr wird deutlich, dass sich im GEAS restriktive Positionen durchsetzen konnten, von Kräften in der Gesellschaft und in der EU, die Geflüchtete abschrecken wollen. Durch die Bemühungen der Bundesregierung wurden einige Verbesserungen errungen. So konnte nunmehr ein Solidaritätsmechanismus bei der Aufnahme Geflüchteter in der EU beschlossen werden. Dem Kompromiss fehlt jedoch gerade der zentrale Punkt eines verpflichtenden Verteilungsmechanismus zwischen den EU-Staaten. Bei den Drittstaaten ist die Möglichkeit, problematische Staaten schon als sichere Drittstaaten anzusehen, als eine Verschlechterung der aktuellen Lage zu sehen. Gerade unsere grüne Forderung nach einem verpflichtenden Verbindungselement bei Abschiebungen in sichere Drittstaaten wurde nicht erfüllt, auch wenn ein „Ruanda-Modell“ verhindert werden konnte.

Ferner sieht der Kompromiss des GEAS vor, dass die Unterbringung Geflüchteter an den Außengrenzen dem Monitoring durch die Europäische Kommission unterliegt. Allerdings ist zu befürchten, dass die Praxis vor Ort dem geltenden Recht nicht entsprechen wird.

Zentrale Grüne Forderungen finden sich nicht in der GEAS-Reform wieder: Minderjährige, Kinder und Familien sind für die Freiburger Grünen als besonders schutzbedürftig anzusehen. Gerade für diese vulnerablen Gruppen konnte jedoch keine grundsätzliche Ausnahme bei Grenzverfahren erreicht werden.

Während des Asylverfahrens, aber auch bei den folgenden Schritten im Falle einer Anerkennung oder auch Ablehnung muss die Europäische Union das Recht auf Schutz sicherstellen. Alle Geflüchteten müssen einen Antrag auf Asyl stellen können, sie müssen menschenwürdig untergebracht und versorgt sein. Es darf keine Pushbacks oder Rückführungen geben, die die Geflüchteten Gefahren, Verfolgung oder Diskriminierung aussetzen. Sichere Fluchtrouten zu schaffen, muss oberste Priorität haben, wir müssen das Sterben auf dem Mittelmeer verhindern.

Jetzt kommt es darauf an, dass das GEAS auf europäischer Ebene, gerade durch das Europäische Parlament, nachgebessert wird.

Nicht aus dem Blick geraten darf auch, dass wir die Bekämpfung von Fluchtursachen wie die Klimakrise endlich ernstnehmen müssen sowie den Kommunen in Deutschland und unserer Region konkrete Unterstützung bei der Unterbringung und Integration von Geflüchteten bieten müssen. Hier ist auch die Bundesregierung in der Verantwortung.