Wie kann ich Briefwahl beantragen?

Mit der Wahlbenachrichtigung erhalten Sie die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen. 

Bis zum Mittwoch, 5. Juni 2024, 12.00 Uhr kann man online die Briefwahl beantragen. Nötige Angaben sind u.a. Wahlbezirks- und Wählernummer von der Wahlbenachrichtigung Online Briefwahl beantragen

Auch vor Ort kann die Briefwahl beantragt werden. Öffnungszeiten des Briefwahlbüros in der Berliner Allee 1, EG, Raum E11 sind:

  • 13.05.-31.05.2024: Mo 8-12 Uhr, Di-Fr 8-16 Uhr
  • 03.-07.06.2024: Mo-Fr: 10-18 Uhr

Alle Infos auch auf der Seite der Stadt, von der wir diese Informationen übernommen haben: https://www.freiburg.de/pb/208068.html

Wer darf wählen?

  • Wählende dürfen ab 16 Jahren wählen.
  • Auch Bürger:innen anderer EU-Staaten, die in Freiburg wohnen, dürfen wählen.
  • Alle Freiburger Bürger:innen, die seit 3 Monaten in Freiburg mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, dürfen wählen.
  • Wahlbenachrichtigung oder Ausweis mitbringen

Wie wähle ich die ganze Liste?

  • Jede:r Wählende hat bei der Gemeinderatswahl in Freiburg maximal 48 Stimmen. Möchten Sie alle Stimmen einer Liste oder Partei geben, geben Sie einfach nur den entsprechenden Stimmbogen mit dieser Liste ab.
  • Vorteil: Das ist nicht nur das Einfachste. So sorgen Sie auch für starke Fraktionen und damit für einen handlungsfähigen Gemeinderat. Denn für die Zahl der Sitze zählt die Gesamtstimmenzahl.

Wenn Sie eine starke grüne Politik in Freiburg wollen, geben Sie bitte alle 48 Stimmen der grünen Liste!

Was bedeutet kumulieren?

  • Bis zu drei Stimmen können auf eine:n Kandidat:in kumuliert werden.
  • Wichtig: Es dürfen maximal 48 Stimmen vergeben werden, ansonsten ist die Stimmabgabe ungültig.

Was bedeutet panaschieren?

  • Kandidat:innen von verschiedenen Listen erhalten Stimmen von Ihnen.
  • Wichtig: Es dürfen maximal 48 Stimmen vergeben werden, ansonsten ist die Stimmabgabe ungültig.

Am 9. Juni alle Stimmen GRÜN!