Beitragsordnung

des Kreisverbands Freiburg von Bündnis 90/Die Grünen

Beschlossen durch die Zustimmung der Mitglieder auf der Mitgliederversammlung am 7. April 2022.

(1) Die Höhe des Mitgliedsbeitrages beträgt mindestens 1 Prozent vom Nettoeinkommen, nicht jedoch weniger als ein Mindestbeitrag entsprechend (2) – (4).

(2) Der Mindestbeitrag für Einkommensteuerzahlende beträgt monatlich 12€.

Für Mitglieder, die keine Einkommensteuer zahlen und somit nicht von der steuerlichen Abzugsfähigkeit ihrer Beitragszahlungen profitieren können, gelten folgende Regelungen:

(3) Der ermäßigte Mindestbeitrag beträgt für Schüler:innen monatlich 3€, für alle anderen 6€.

(4) Auf schriftlichen Antrag kann der Vorstand in besonderen Ausnahmefällen eine von den Punkten (1) bis (3) abweichende Regelung treffen.