Gemäß den bundesgesetzlichen Vorgaben erstellt die Stadt Freiburg regelmäßig einen qualifizierten Mietspiegel, der für zwei Jahre gilt. Nach zwei Jahren kann dieser einmalig fortgeschrieben werden. In der Vergangenheit wurde dazu…
Mietspiegelfortschreibung: „Prognosen sind schwierig, insbesondere wenn sie die Zukunft betreffen.“
