Frauenstatut Ergänzungen des Frauenstatus von Bündnis90/Die Grünen durch den Kreisverband Freiburg von Bündnis 90/Die Grünen. Präambel Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in der Politik ist ein politisches Ziel von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN. Die Mindestquotierung von Ämtern und Mandaten ist eines der Mittel, umdieses Ziel zu erreichen. Von dem Begriff „Frauen“ werden alle erfasst, sie sich selbst sodefinieren. Ebenso wie die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen ist die Anerkennunggeschlechtlicher Vielfalt ein Ziel von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Trans*, inter und nicht-binäre Menschen sollen in unserer Partei gleichberechtigte Teilhabe erhalten. Alle Gremien und Versammlungen sind dazu angehalten, dieses Ziel zu achten und zu stärken. Der Kreisverband Freiburg wird sich ausdrücklich auch um die gleichberechtigte Teilhabe von agender Menschen bemühen. §1 Mindestquotierung1) Alle Gremien von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu beschickende Gremien sind mindestens zur Hälfte mit Frauen zu besetzen; wobei den Frauen bei Listenwahlen bzw. Wahlvorschlägen die ungeraden Plätze vorbehalten sind (Mindestquotierung). Die Wahlverfahren sind so zu gestalten, dass getrennt nach Positionen für Frauen und Positionen für alle Bewerber*innen (offene Plätze) gewählt wird. Reine Frauenlisten sind möglich.2) Sollte keine Frau auf einen Frauenplatz kandidieren oder gewählt werden, bleiben diesePlätze unbesetzt. Über die Besetzung des offenen Platzes entscheidet die Versammlung. Nur beiWahllisten kann die Wahlversammlung den Frauenplatz frei geben. Die Frauen derVersammlung haben diesbezüglich ein Vetorecht entsprechend § 3 des Frauenstatuts undkönnen ein Frauenvotum beantragen.3a) Jeder neu gewählte Kreisvorstand wählt bei seiner konstituierenden Sitzung intern unterden einfachen Vorstandsmitgliedern eine*n frauen- und geschlechterpolitische*n Sprecher*in. Diese*r Sprecher*in ist mitgliederintern und extern zuständig für frauen- und geschlechterpolitische Fragen sowie die aktive Frauenförderung. Sie ergänzt den politischen Rechenschaftsbericht der Sprecher*innen bei der Jahreshauptversammlung in diesem Bereich.3b) Der*die frauen- und geschlechterpolitische Sprecher*in sorgt dafür, dass der KreisverbandFreiburg jährlich mindestens eine frauenpolitische Veranstaltung durchführt und die dafürnotwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stellt. Die frauenpolitische Veranstaltung kanneine Konferenz, eine Aktionswoche, eine Kampagne oder Ähnliches sein. Sie hat u.a. dieAufgabe, den Dialog mit der Frauenöffentlichkeit herzustellen.3c) Der*die frauen- und geschlechterpolitische Sprecher*in ergänzt den finanziellen denRechenschaftsbericht des*der Kassierer*in bei der Jahreshauptversammlung um einenGenderbudgeting-Bericht. § 2 Versammlungen1) Präsidien werden mindestquotiert besetzt. Die Versammlungsleitung wird mindestens zurHälfte von Frauen übernommen. Das Recht von Frauen auf mindestens die Hälfte der Redezeitist zu gewährleisten, dazu werden getrennte Redelisten geführt (Frauen/Offen), mindestensjeder zweite Redebeitrag ist Frauen vorbehalten. Ist die Redeliste der Frauen erschöpft, so sinddie Frauen der Versammlung zu befragen, ob die Debatte fortgesetzt werden soll.2) Diese Regelungen sollen auch für sonstige Veranstaltungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENgelten.3) Erstredebeiträge werden priorisiert.4) Die Versammlungsleitung legt zu Beginn der Versammlung eine angemessene Redezeitbegrenzung für Beiträge von Mitgliedern fest. §3 Frauenabstimmung und Vetorecht1) Eine Abstimmung unter Frauen (Frauenvotum) wird auf einer Bundesversammlung auf Antragvon mindestens 10 stimmberechtigten Frauen vor der regulären Abstimmung durchgeführt. Fürein Frauenvotum beim Länderrat sowie allen anderen Gremien genügt der Antrag einerstimmberechtigten Frau für ein Frauenvotum.2) Die Mehrheit der Frauen einer Bundesversammlung, eines Länderrates und anderer Gremienhat ein Vetorecht mit aufschiebender Wirkung. Eine von den Frauen abgelehnte Vorlage kannerst auf der nächsten Bundesversammlung erneut eingebracht bzw. von der Versammlungmehrheitlich an den Länderrat überwiesen werden. Das Vetorecht kann je Beschlussvorlage nureinmal wahrgenommen werden. Die Landes- und Kreisverbände sind aufgefordert, analogeRegelungen in ihre Satzungen aufzunehmen3) Eine Abstimmung unter Frauen (Frauenvotum) wird auf einer Mitgliederversammlung desKreisverbands Freiburg auf Antrag von mindestens 5 stimmberechtigten Frauen vor derregulären Abstimmung durchgeführt. Für ein Frauenvotum beim Kreisparteirat desKreisverbands Freiburg sowie allen anderen Gremien genügt der Antrag einerstimmberechtigten Frau für ein Frauenvotum.4) Die Mehrheit der Frauen einer Mitgliederversammlung, eines Kreisparteirates und andererGremien des Kreisverbands Freiburg hat ein Vetorecht mit aufschiebender Wirkung. Eine vonden Frauen abgelehnte Vorlage kann erst auf der nächsten Mitgliederversammlung erneuteingebracht bzw. von der Versammlung mehrheitlich an den Kreisparteirat überwiesen werden.Das Vetorecht kann je Beschlussvorlage nur einmal wahrgenommen werden.5) Die Versammlungsleitung hat zu Beginn jeder Mitgliederversammlung, jedes Kreisparteiratesund jedes anderen Gremiums auf die Existenz des Frauenvotums hinzuweisen und dieses ggf. zuerläutern. § 4 WeiterbildungBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestaltet in Zusammenarbeit mit anderen Träger*innen der Erwachsenenbildung auf Bundesebene Angebote zur politischen Weiterbildung für Frauen und Mädchen. § 5 Einstellung von ArbeitnehmerinnenBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird als Arbeitgeberin die Gleichstellung von Frauen sicherstellen.Bezahlte Stellen werden auf allen Qualifikationsebenen mindestens zur Hälfte an Frauenvergeben. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden so lange bevorzugtFrauen eingestellt, bis die Mindestparität erreicht ist. Bei der Vergabe von Aufträgen wirdanalog verfahren. Diese Ergänzung des Bundesfrauenstatut hat den Rang einer Geschäftsordnung desKreisverbandes Freiburg von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Sie tritt am Tag ihrer Beschlussfassungam 21.10.2021 in Kraft. PARTEI GeschäftsstelleGemeinderatsfraktionGrüne JugendSatzung PERSONEN VorstandChantal Kopf MdB Daniela Evers MdL Nadyne Saint-Cast MdLChristine Buchheit MITMACHEN TermineArbeitskreiseStadtteiltreffenOnline-Magazin GIF